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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
 
Patrick Kurz Coreforge Bachstraße 17 76287 Rheinstetten
 
E-Mail: business@coreforge.de
 
– im Folgenden: Auftragnehmer –
 
 
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen aus den Bereichen Digitalisierung, Marketing, Webentwicklung, Digital Signage, Automatisierung und Künstliche Intelligenz an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
 
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
 
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
 
1.1.4 Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung verschiedene Drittanbieter-Plattformen (z. B. Hosting-Dienstleister, Content-Management-Systeme, Automatisierungs- und Workflow-Plattformen, Social-Media-Management-Tools) ein. Die Auswahl dieser Anbieter obliegt dem Auftragnehmer. Über die wesentlichen eingesetzten Drittanbieter wird der Auftragnehmer den Kunden auf Anfrage informieren.
 
1.1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
 
1.1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder, Logos, Marken oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegebenen Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Werke auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen erteilt, haftet er hierfür selbst.
 
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Werke und Zugänge (z. B. Daten für das Impressum, Logos, Schriftarten, Account-Zugänge, API-Keys, Domains) vollständig, korrekt und rechtzeitig mitzuteilen bzw. bereitzustellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
 
1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos, Texte, Logos, Domains) selbst verantwortlich. Stellt der Kunde diese Inhalte nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Bereiche mit einem Platzhalter versehen.
 
1.2.4 Die zwischen den Parteien geltende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ergibt sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. Sie wird automatisch Vertragsbestandteil und Teil der Nutzungsbestimmungen, sobald die Leistungserbringung personenbezogene Daten umfasst, und ist vor Beginn der Verarbeitung zu unterzeichnen, sofern dies gesetzlich oder zwischen den Parteien individuell erforderlich ist. 
 
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend.
 
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Recherche- oder Wartezeiten, Kosten für Stockfotos) zu seinen üblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton, Video, Code) sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte vor der Auslieferung an den Kunden von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst.
 
1.3.2 Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen.
 
1.3.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nach bestem Wissen und Gewissen keine Rechte Dritter verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtsschutz erreicht wird).
 
1.3.4 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit zu erwarten ist (z. B. aufgrund der KI-Verordnung der EU).
 
 
Teil 2 – Webseiten, Hosting und Domains
2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)
2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops (nachfolgend „Webseitenerstellung") auf Grundlage agiler Methoden. Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
 
2.1.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.
 
2.1.3 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
 
2.1.4 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften, Zugänge) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitgestellt werden.
 
2.1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik-Tools) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
 
2.1.6 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Teil 4).
 
2.1.7 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen oder sonstigen Zusatzdokumentationen besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. Der Auftragnehmer ist Eigentümer der eingesetzten Werkzeuge, Templates und Workflow-Konfigurationen.
 
2.1.8 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen zu beraten. Es obliegt dem Kunden, sich über die für seine Webseite geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren und seine Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
 
2.1.9 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Es gelten die Abnahmeregelungen unter Ziffer 10.4.
2.2 Wartung und Betreuung von Webseiten
2.2.1 Wartungs- und Betreuungsleistungen für bestehende Webseiten werden ausschließlich auf Grundlage eines Abonnement-Vertrags angeboten (siehe Teil 7).
 
2.2.2 Inhalt der Wartungsleistungen ist die Beseitigung von Funktionsstörungen, die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser sowie die Pflege technischer Komponenten (z. B. Sicherheitsupdates). Weitergehende Leistungen (z. B. regelmäßige Inhaltspflege, Backups, Performance-Optimierung) sind im jeweiligen Angebot zu konkretisieren.
 
2.2.3 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen umfasst die Wartung nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung des Kunden.
 
2.2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen.
2.3 Webhosting
2.3.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Hosting-Dienstleistungen für Webseiten und damit verbundene Dienste (z. B. E-Mail-Postfächer) an. Hosting-Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Abonnement-Vertrags angeboten (siehe Teil 7).
 
2.3.2 Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung seiner Hosting-Leistungen die Server von Drittunternehmen ein. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird der Auftragnehmer den Kunden auf Anfrage informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Datenbankvolumen, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
 
2.3.3 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers nicht erreichbar sind (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme bei Drittanbietern, planmäßige Wartungsfenster).
 
2.3.4 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen oder den Auftragnehmer mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst, sofern nicht zwischen den Parteien ein gesonderter Backup-Service vereinbart wurde.
 
2.3.5 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen Rechte Dritter (z. B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten.
 
2.3.6 Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis darüber, dass unzulässige Inhalte im Sinne von Ziffer 2.3.5 auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, ist er berechtigt, die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch zu prüfen und – falls die Prüfung ergibt, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann – nach eigenem Ermessen vorläufig zu sperren oder andere der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts zu treffen. Der Auftragnehmer wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen. Nach Vorliegen der Stellungnahme oder nach Fristablauf trifft der Auftragnehmer eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen (Verwarnung, Sperrung, Löschung, außerordentliche Kündigung). Bei Straftaten, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit darstellen können, ist der Auftragnehmer gesetzlich zur Anzeige verpflichtet.
2.4 Domain-Verwaltung
2.4.1 Auf Wunsch übernimmt der Auftragnehmer für den Kunden die Registrierung und Verwaltung von Domains. Vertragspartner des jeweiligen Domain-Registrars ist nach Wahl des Kunden entweder der Auftragnehmer (im Wege des Eigengeschäfts) oder der Kunde selbst (wobei der Auftragnehmer als Vermittler und Verwalter tätig wird).
 
2.4.2 Bei Domains, die der Auftragnehmer im eigenen Namen für den Kunden registriert, ist der Kunde wirtschaftlicher Berechtigter. Der Auftragnehmer wird die Domain auf Anforderung des Kunden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an einen vom Kunden benannten neuen Registrar transferieren. Etwaige Transfergebühren sind vom Kunden zu tragen.
 
2.4.3 Der Kunde stellt sicher, dass die zur Registrierung erforderlichen Daten (Inhaberdaten, Admin-C, Tech-C) korrekt und aktuell sind. Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
 
 
Teil 3 – Digitale Werbe- und Interaktivbildschirme (Digital Signage)
3.1 Leistungsgegenstand
3.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Leistungen im Bereich Digital Signage an. Hierzu zählen insbesondere:

 

  • die Einrichtung und Konfiguration eines Content-Management-Systems (CMS) für digitale Bildschirme (Werbemonitore und/oder interaktive Bildschirme),

  • die fortlaufende Pflege und Aktualisierung der auf den Bildschirmen angezeigten Inhalte nach Vorgabe des Kunden,

  • die Verwaltung der Bildschirm-Player und der Inhaltsplaylists,

  • optional: die Konzeption und Gestaltung von Inhalten (siehe Teil 6).

 
3.1.2 Digital-Signage-Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Abonnement-Vertrags angeboten (siehe Teil 7), sofern nicht etwas anderes individualvertraglich vereinbart ist.
3.2 Hardware
3.2.1 Die Beschaffung der für den Betrieb erforderlichen Hardware (Bildschirme, Player, ggf. Montagezubehör) ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – nicht Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann dem Kunden geeignete Hardware empfehlen und auf Wunsch im Wege der Vermittlung den Kontakt zu Lieferanten herstellen. Der Vertrag über die Hardware kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lieferanten zustande.
 
3.2.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit oder vertragsgemäße Lieferung der vom Kunden bei Dritten beschafften Hardware. Mängelansprüche bezüglich der Hardware sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Lieferanten geltend zu machen.
 
3.2.3 Sofern individualvertraglich vereinbart, kann der Auftragnehmer Hardware auch selbst veräußern oder im Wege des Direktgeschäfts beschaffen. In diesem Fall gelten die zwischen den Parteien gesondert getroffenen Vereinbarungen.
3.3 Inhalte und Inhaltspflege
3.3.1 Der Kunde stellt die auf den Bildschirmen anzuzeigenden Inhalte (Bilder, Videos, Texte) über einen vom Auftragnehmer bereitgestellten Übergabekanal (z. B. einen Cloud-Ordner) bereit. Die Pflege und Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kunden und in den vertraglich vereinbarten Intervallen.
 
3.3.2 Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Ziffer 1.2.1 gilt entsprechend.
 
3.3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Anzeige von Inhalten zu verweigern oder bereits ausgespielte Inhalte zu entfernen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass diese gegen geltendes Recht oder gegen Ziffer 2.3.5 verstoßen. Die Vorgehensweise gemäß Ziffer 2.3.6 gilt entsprechend.
 
3.3.4 Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Anzeige der vom Kunden gelieferten Inhalte, nicht jedoch deren inhaltliche Prüfung, Optimierung oder Gestaltung.
3.4 Verfügbarkeit und Drittanbieter-Abhängigkeit
3.4.1 Der Auftragnehmer nutzt zur Bereitstellung der Digital-Signage-Leistungen ein Content-Management-System eines spezialisierten Drittanbieters. Die Verfügbarkeit des Dienstes entspricht der Verfügbarkeit des eingesetzten Drittanbieter-Systems.
 
3.4.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Funktionsbeschränkungen, Preisänderungen oder Änderungen des Leistungsumfangs des eingesetzten Drittanbieters, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Erhebliche Änderungen, die die Erbringung der vereinbarten Leistungen wesentlich beeinträchtigen, berechtigen jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
 
3.4.3 Die für den Betrieb erforderliche Internetverbindung am Standort der Bildschirme ist vom Kunden bereitzustellen und zu unterhalten. Ausfälle der Bildschirme aufgrund fehlender oder mangelhafter Internetverbindung am Standort des Kunden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
3.5 Interaktive Bildschirme
3.5.1 Bei interaktiven Bildschirmen (Touchscreens, Kiosk-Systeme) gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Die spezifischen Anforderungen an Touch-Software, Benutzerführung und Wartung sind im individuellen Vertrag zu regeln.
 
3.5.2 Der Auftragnehmer ist nicht für Funktionsstörungen verantwortlich, die durch unsachgemäße Bedienung, mutwillige Beschädigung oder durch Eingriffe Dritter (z. B. durch Endnutzer) entstehen.
 
 
Teil 4 – Marketing-Dienstleistungen
4.1 Social Media Management
4.1.1 Der Auftragnehmer übernimmt für den Kunden die laufende Pflege und Bespielung von Profilen in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn). Der konkrete Leistungsumfang (Anzahl Posts pro Zeitraum, Plattformen, Community-Management, Reporting) ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.
 
4.1.2 Social-Media-Management-Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Abonnement-Vertrags angeboten (siehe Teil 7).
 
4.1.3 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zu seinen Social-Media-Konten (in der Regel über die jeweiligen Business-Manager-Funktionen) zur Verfügung. Die Konten verbleiben Eigentum des Kunden; der Auftragnehmer erhält ausschließlich ein für die Dauer des Vertrags beschränktes Zugriffsrecht.
 
4.1.4 Der Auftragnehmer erstellt Inhalte (Texte, Bilder, ggf. Videos) und legt diese dem Kunden zur Freigabe vor. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden auf die Freigabeaufforderung, gilt der Inhalt als freigegeben, sofern der Auftragnehmer auf diese Folge in der Freigabeaufforderung hingewiesen hat.
 
4.1.5 Alternativ kann zwischen den Parteien ein genehmigter Content-Plan vereinbart werden, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer Inhalte ohne Einzelfreigabe veröffentlichen darf.
 
4.1.6 Community-Management (Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten) erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgen Antworten nur nach Freigabe durch den Kunden. Eine eigenständige Krisenkommunikation übernimmt der Auftragnehmer nicht.
 
4.1.7 Ein bestimmter Erfolg (z. B. Anzahl Follower, Reichweite, Engagement-Raten, Verkäufe) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
4.2 Google-Unternehmensprofil-Management
4.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt für den Kunden die Einrichtung, Optimierung und laufende Pflege des Google-Unternehmensprofils. Hierzu zählen insbesondere: Pflege der Stammdaten, Veröffentlichung von Beiträgen, Pflege von Bildmaterial und – soweit vereinbart – die Erstellung von Antwortentwürfen auf Bewertungen.
 
4.2.2 Antworten auf Bewertungen werden – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – nur nach Freigabe durch den Kunden veröffentlicht.
 
4.2.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt negativer Bewertungen oder deren Auswirkungen auf das Geschäft des Kunden. Maßnahmen gegen rechtswidrige Bewertungen (z. B. Meldungen, juristische Schritte) sind nicht Gegenstand der Leistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
 
4.2.4 Google-Profil-Leistungen werden auf Grundlage eines Abonnement-Vertrags angeboten (siehe Teil 7).
4.3 SEO-Marketing
4.3.1 Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen von SEO-Leistungen ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
 
4.3.2 Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking) wird nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
4.4 SEA- und Werbeanzeigen-Kampagnen
4.4.1 Der Auftragnehmer berät den Kunden bei der Schaltung von Werbeanzeigen in Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen und sonstigen Werbenetzwerken. Er unterbreitet Vorschläge zu Keywords, Zielgruppen und Werbemitteln und schaltet die Anzeigen nach Freigabe des Kunden.
 
4.4.2 Bestimmte Ergebnisse (z. B. Klickzahlen, Conversions, Verkaufszahlen) werden nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert.
 
4.4.3 Den Auftragnehmer trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords (insbesondere im Hinblick auf Markenrechte Dritter) zu überprüfen. Die rechtliche Freigabe von Keywords und Anzeigeninhalten obliegt dem Kunden.
 
4.4.4 Alle Anzeigeninhalte werden vom Kunden abgenommen; der Auftragnehmer schuldet das technische Hochladen der freigegebenen Inhalte in die jeweiligen Werbekanäle.
 
4.4.5 Das für die Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung der Werbeanzeigen selbst (Mediabudget); vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen und werden in der Regel direkt an die jeweilige Werbeplattform entrichtet.
 
 
Teil 5 – Automatisierung und KI-Workflows
5.1 Leistungsgegenstand
5.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Konzeption, den Aufbau und den laufenden Betrieb von Automatisierungs- und KI-Workflows an (im Folgenden „Workflows"). Workflows können z. B. der Verknüpfung von Anwendungen, der Datenverarbeitung, der Kommunikation mit Kunden oder der inhaltlichen Erstellung dienen.
 
5.1.2 Workflow-Leistungen werden grundsätzlich in zwei Komponenten erbracht: einer einmaligen Einrichtung (Konzeption und Aufbau) und einem laufenden Betriebs- und Wartungsservice. Die laufende Betreuung wird auf Grundlage eines Abonnement-Vertrags erbracht (siehe Teil 7).
 
5.1.3 Die einmalige Einrichtung ist als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB einzuordnen, sofern nicht im Einzelfall ein konkreter Werkerfolg vereinbart wurde. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine konkrete Performance, Zeitersparnis oder Fehlerquote) wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde.
5.2 Drittanbieter-Plattformen und KI-Modelle
5.2.1 Der Auftragnehmer setzt zur Erbringung der Workflow-Leistungen Plattformen Dritter (insbesondere Workflow-Automatisierungs-Plattformen) sowie KI-Modelle Dritter (z. B. Sprachmodelle, Bildgenerierungsmodelle) ein. Die Auswahl der eingesetzten Plattformen und Modelle obliegt dem Auftragnehmer. Auf Anfrage informiert der Auftragnehmer den Kunden über die eingesetzten Anbieter.
 
5.2.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle, Preisänderungen, geänderte Nutzungsbedingungen, geänderte API-Strukturen, Funktionsabschaltungen oder Qualitätsänderungen der eingesetzten Drittanbieter-Plattformen oder KI-Modelle, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
 
5.2.3 Werden Workflows aufgrund von Änderungen bei Drittanbietern funktionsunfähig, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren und einen Vorschlag zur Anpassung unterbreiten. Erhebliche Anpassungen, die über den vertraglich vereinbarten Wartungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
 
5.2.4 Sofern KI-Modelle eingesetzt werden, weist der Auftragnehmer darauf hin, dass deren Ausgaben fehlerhaft, unvollständig oder inhaltlich abweichend sein können. Der Auftragnehmer sorgt – soweit vertraglich geschuldet – für angemessene Qualitätssicherungsmaßnahmen, kann aber die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Ausgaben nicht garantieren.
5.3 Zugänge, Daten und Datenschutz
5.3.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die für den Aufbau und Betrieb der Workflows erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen (z. B. API-Schlüssel, Account-Berechtigungen) zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugänge auf das funktional erforderliche Maß zu beschränken und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
 
5.3.2 Werden im Rahmen der Workflows personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde verantwortet als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
 
5.3.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eingehende oder ausgehende Daten der Workflows inhaltlich zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
5.4 Tool- und Lizenzkosten
5.4.1 Die Kosten für die laufende Nutzung der eingesetzten Drittanbieter-Plattformen, KI-Modelle und sonstigen Tools sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – im vereinbarten Pauschalpreis enthalten.
 
5.4.2 Übersteigt der tatsächliche Verbrauch des Kunden den im jeweiligen Tarif kalkulierten Rahmen erheblich (z. B. überdurchschnittliches Volumen an API-Calls, KI-Operationen oder verarbeiteten Datensätzen), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung der Vergütung gemäß Ziffer 7.4 vorzunehmen oder die Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
5.5 Wartung und Weiterentwicklung
5.5.1 Im Rahmen der laufenden Betreuung übernimmt der Auftragnehmer die Überwachung der Workflows auf Funktionsfähigkeit, die Behebung von Störungen sowie geringfügige Anpassungen.
 
5.5.2 Größere Anpassungen oder die Entwicklung neuer Workflows sind separat zu beauftragen und zu vergüten.
 
5.5.3 Backup-Strategien für Workflow-Konfigurationen werden vom Auftragnehmer im üblichen Rahmen umgesetzt. Eine Herausgabe von Workflow-Konfigurationen, Skripten oder Dokumentationen an den Kunden ist nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
 
 
Teil 6 – Erstellung und Gestaltung von Inhalten
6.1 Erstellung von Texten / Copywriting
6.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden Texte (z. B. Webseitentexte, Werbetexte, Social-Media-Texte, Pressemeldungen). Die Inhalte werden individualvertraglich festgelegt.
 
6.1.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
 
6.1.3 Veröffentlicht der Kunde Texte vor formaler Abnahme, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
6.2 Gestaltung von Grafiken und Logos
6.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und Logos.
 
6.2.2 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden je Design das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Weitere Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
 
6.2.3 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung – die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Bei der Erstellung von Logos wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Bei allen übrigen Designs wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
 
6.2.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer die Übergabe einer gängigen Bilddatei (z. B. PDF, PNG, JPG, SVG).
 
6.2.5 Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe (verworfene Varianten) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers vom Kunden weder genutzt, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
 
 
Teil 7 – Abonnement-Verträge
7.1 Anwendungsbereich
7.1.1 Diese Ziffer regelt alle Vertragsverhältnisse, in denen der Auftragnehmer dem Kunden gegen ein wiederkehrendes Entgelt eine fortlaufende Leistung erbringt (im Folgenden „Abonnement-Vertrag"). Hierzu zählen insbesondere:

 

  • Webseiten-Wartung und -Hosting,

  • Digital-Signage-Betrieb und Inhaltspflege,

  • Social-Media-Management,

  • Google-Unternehmensprofil-Management,

  • laufender Workflow-Betrieb und -Wartung,

  • SEO-Betreuung als Daueraufgabe.

 
7.1.2 Die spezifischen Leistungen, Frequenzen und Preise des Abonnements ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
7.2 Vertragslaufzeit und Verlängerung
7.2.1 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen beträgt die Mindestlaufzeit eines Abonnement-Vertrags zwölf (12) Monate, beginnend mit dem im Angebot genannten Leistungsbeginn.
 
7.2.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Vertragsparteien in Textform gekündigt wird.
 
7.2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
7.3 Kündigungsform
7.3.1 Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und sind an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse des Auftragnehmers zu richten.
7.4 Preisanpassung
7.4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen anzupassen.
 
7.4.2 Übersteigt die Preisanpassung fünf (5) Prozent des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform kündigen.
 
7.4.3 Bei der Bemessung der Preisanpassung berücksichtigt der Auftragnehmer insbesondere Änderungen der Kosten der eingesetzten Drittanbieter, allgemeine Preisentwicklungen sowie Änderungen im Leistungsumfang.
 
7.4.4 Anpassungen, die zugunsten des Kunden wirken (Preissenkungen), sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
7.5 Zahlung und Verzug
7.5.1 Die Vergütung für Abonnement-Verträge wird – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – monatlich im Voraus zum ersten Werktag eines jeden Monats fällig. Alternativ kann eine jährliche Vorauszahlung vereinbart werden, gegebenenfalls verbunden mit einem Rabatt.
7.5.2 Geht die Zahlung nicht spätestens am fünften Werktag des jeweiligen Monats beim Auftragnehmer ein, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen aus Teil 8.
7.5.3 Im Verzugsfall wird der Auftragnehmer den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) auf den Zahlungsrückstand hinweisen und eine Nachfrist von drei (3) Werktagen zur Zahlung setzen. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen aus diesem und etwaigen weiteren Vertragsverhältnissen mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Ankündigung einzustellen (Sperrung). Während einer Sperrung bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden in voller Höhe bestehen.
7.5.4 Eine Wiederaufnahme der gesperrten Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten sowie gegen eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 49,00 € netto.
7.5.5 Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsrate, bei mehrfacher Sperrung innerhalb von zwölf Monaten oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht erstattet.
7.5.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine Sperrung gemäß dieser Ziffer entstehen.
 
7.6 Datenrückgabe und Beendigung
7.6.1 Bei Beendigung eines Abonnement-Vertrags – gleich aus welchem Rechtsgrund – stellt der Auftragnehmer dem Kunden auf Anfrage seine Inhalte und Daten, soweit der Auftragnehmer hierüber tatsächlich verfügt, in einem gängigen Format zur Verfügung. Die Anfrage muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende erfolgen.
 
7.6.2 Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung gespeicherten Daten zu löschen. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
 
7.6.3 Die im Rahmen der Leistungserbringung genutzten Konten und Lizenzen bei Drittanbietern (z. B. Content-Management-Systeme, Automatisierungs-Plattformen, Social-Media-Tools, Websites), die im Namen des Auftragnehmers geführt werden, verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht an den Kunden übergeben.
 
7.6.4 Konten und Profile, die im Namen des Kunden geführt werden (z. B. Domain-Registrierungen auf den Kunden, Social-Media-Accounts des Kunden, Google-Unternehmensprofil des Kunden), verbleiben beim Kunden. Der Auftragnehmer entzieht sich nach Vertragsende selbst die Zugriffsrechte oder gibt diese frei.
 
7.6.5 Eine Migrationsunterstützung des Auftragnehmers zur Überführung der Daten oder Workflows in Systeme des Kunden oder eines Drittanbieters ist gegen gesonderte Vergütung möglich.
 
 
Teil 8 – Zahlungsbedingungen
8.1 Preise und Vergütung
8.1.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuell abgeschlossenen Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
 
8.1.2 Soweit für eine vertragliche Leistung keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung des Auftragnehmers als vereinbart.
8.2 Fälligkeit
8.2.1 Bei einmaligen Werkleistungen ist – sofern nicht anders vereinbart – eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Auftragswerts mit Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung wird mit Abnahme der Werkleistung fällig.
 
8.2.2 Bei Abonnement-Verträgen gelten die Regelungen aus Ziffer 7.5.
 
8.2.3 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind alle Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3 Zahlungsmethoden
8.3.1 Der Auftragnehmer akzeptiert Zahlungen per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (jeweils über einen Zahlungsdienstleister) sowie per SEPA-Überweisung.
 
8.3.2 Der Auftragnehmer setzt zur Abwicklung von Zahlungen einen externen Zahlungsdienstleister ein. Über den eingesetzten Zahlungsdienstleister und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Implikationen informiert der Auftragnehmer in seiner Datenschutzerklärung.
8.4 Verzug
8.4.1 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).
 
8.4.2 Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von vierzig (40) Euro zu verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
 
8.4.3 Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt.
8.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
8.5.1 Der Kunde kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
8.5.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
 
 
Teil 9 – Sonstige Bestimmungen
9.1 Abnahme
9.1.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf zwei (2) Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist.
 
9.1.2 Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
 
9.1.3 Nimmt der Kunde Teile des Werks bereits vor formaler Abnahme produktiv in Nutzung (z. B. Veröffentlichung einer erstellten Webseite), gilt die Inbetriebnahme als Abnahme der entsprechenden Teile.
9.2 Mängelgewährleistung
9.2.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer.
 
9.2.2 Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt.
 
9.2.3 Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
9.3 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
9.3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des jeweiligen Auftrags an den entsprechenden Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. Die spezifischen Regelungen aus Teil 6 (Logos, Designs) bleiben unberührt.
 
9.3.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erteilt der Kunde dem Auftragnehmer die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen, Portfolio, Case Studies) in angemessener Weise öffentlich darzustellen und mit der Geschäftsbeziehung zu werben. Der Kunde kann dieser Verwendung in Textform widersprechen.
 
9.3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Footer der von ihm erstellten Webseiten in angemessener Weise auf seine Urheberschaft hinzuweisen (z. B. "Webseite erstellt von Coreforge"). Der Kunde kann dem in Textform widersprechen; in diesem Fall kann der Auftragnehmer einen einmaligen Aufpreis von maximal zehn (10) Prozent des Auftragswerts geltend machen.
9.4 Vertraulichkeit
9.4.1 Der Auftragnehmer behandelt alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, Daten, Unterlagen und Informationen des Kunden streng vertraulich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, Subunternehmern und Dritten, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, aufzuerlegen.
 
9.4.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrags hinaus.
 
9.4.3 Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die nachweislich (a) öffentlich zugänglich sind, (b) dem Auftragnehmer bereits vor Vertragsbeginn ohne Verschwiegenheitsverpflichtung bekannt waren oder (c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
9.5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.5.1 Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
9.5.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird die als Anlage 1 zu diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO Bestandteil des Vertrags. Mit Annahme dieser AGB erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der AVV in der jeweils gültigen Fassung.
9.5.3 Die AVV regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Datenarten, technische und organisatorische Maßnahmen sowie den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern.
9.5.4 Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren) wird in Anlage 1 zur AVV geführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, neue Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder bestehende auszutauschen. Wesentliche Änderungen wird der Auftragnehmer dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitteilen. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung berechtigt.
9.5.5 Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden im Rahmen der AVV bei der Erfüllung seiner Pflichten.
9.6 Haftung / Freistellung
9.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
9.6.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
 
9.6.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
 
9.6.4 Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Vermögensschäden ist – außerhalb der Fälle nach Ziffer 9.6.1 – ausgeschlossen.
 
9.6.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Funktionsstörungen, Ausfällen oder Änderungen von Drittanbieter-Systemen oder von Internetverbindungen beruhen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
 
9.6.6 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht (insbesondere im Hinblick auf die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Logos, Marken oder Weisungen) geltend gemacht werden.
9.7 Schlussbestimmungen
9.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
9.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Rheinstetten) als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
 
9.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- bzw. Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z. B. per E-Mail) benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist (mindestens vier Wochen) widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt; auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde, treten die Änderungen ihm gegenüber nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
 
9.7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
 
 
 
Stand: 12.05.2026 Version: 1.0

Anlage 1 zu den AGB
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)


zwischen
 
dem Kunden gemäß dem Hauptvertrag (im Folgenden: Verantwortlicher)
 
und
 
Patrick Kurz Coreforge Bachstraße 17 76287 Rheinstetten E-Mail: business@coreforge.de
 
(im Folgenden: Auftragnehmer)

 
 
Präambel
Im Rahmen der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung (im Folgenden: „Hauptvertrag") erbringt der Auftragnehmer Leistungen, bei denen personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (im Folgenden: „AVV") regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 28 DSGVO.
 
Diese AVV ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und gilt für sämtliche Leistungen, im Rahmen derer der Auftragnehmer im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet.
 
 
§ 1 Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung
1.1 Gegenstand
Gegenstand der Verarbeitung sind diejenigen personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Dies umfasst insbesondere – je nach beauftragten Leistungen – die folgenden Tätigkeiten:
 
a) Webseiten- und Shopdienstleistungen: Erstellung, Betrieb, Wartung und Hosting von Webseiten/Shops einschließlich der Verarbeitung von Daten der Endnutzer (z. B. Besucher, Kunden, Newsletter-Abonnenten des Verantwortlichen);
 
b) Digital Signage: Verwaltung digitaler Werbe- und Interaktivbildschirme einschließlich der Verarbeitung von Inhalten, die personenbezogene Daten enthalten können (z. B. Mitarbeiterfotos, Veranstaltungsdaten);
 
c) Social-Media- und Google-Profil-Management: Pflege von Profilen in sozialen Netzwerken und Google-Unternehmensprofilen einschließlich der Verarbeitung von Daten der Interagierenden (z. B. Kommentare, Bewertungen, Nachrichten);
 
d) Automatisierung und KI-Workflows: Aufbau und Betrieb von Workflows, die personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Lead-Daten, Kundendaten, Anfragen);
 
e) Marketing-Dienstleistungen: SEO, SEA und Werbeanzeigen einschließlich der Verarbeitung von Tracking- und Konversionsdaten;
 
f) Content-Erstellung: Erstellung und Bearbeitung von Inhalten, die personenbezogene Daten enthalten können.
1.2 Art und Zweck
Die Verarbeitung dient ausschließlich der Erfüllung des Hauptvertrags. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen (siehe § 4).
1.3 Dauer
Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Pflichten zur Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende ergeben sich aus § 11.
 
 
§ 2 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
2.1 Datenarten
Verarbeitet werden – je nach beauftragten Leistungen und im jeweils erforderlichen Umfang – insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten:
 
a) Stammdaten: Name, Vorname, Anrede, Geburtsdatum, Anschrift, Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefon); b) Vertragsdaten: Vertragsbeziehungen, Vertragshistorie, Bestellungen, Rechnungen; c) Kommunikationsdaten: Inhalte von Kontaktformularen, E-Mails, Chatnachrichten, Kommentaren, Bewertungen; d) Nutzungs- und Tracking-Daten: IP-Adressen, Geräteinformationen, Browser-Daten, Klick- und Bewegungsdaten auf Webseiten, Conversion-Daten; e) Inhalts- und Profildaten: Fotos, Videos, Texte, Social-Media-Profildaten (sofern öffentlich oder bereitgestellt); f) Zahlungsdaten: Zahlungsstatus, Transaktions-IDs (Kartendaten werden ausschließlich vom eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet und sind dem Auftragnehmer nicht zugänglich); g) Standortdaten: soweit für die jeweilige Leistung erforderlich (z. B. bei Local-SEO oder ortsbezogenen Kampagnen).
 
Soweit ausnahmsweise besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet werden sollen, wird dies zwischen den Parteien gesondert vereinbart.
2.2 Kategorien betroffener Personen
Betroffene Personen können – je nach beauftragten Leistungen – insbesondere sein:
 
a) Kunden des Verantwortlichen (Bestands- und Interessenten); b) Mitarbeiter und Geschäftspartner des Verantwortlichen, soweit relevant; c) Besucher der Webseiten des Verantwortlichen; d) Empfänger von Marketing-Maßnahmen des Verantwortlichen; e) Nutzer und Interagierende der Social-Media-Profile und Google-Unternehmensprofile des Verantwortlichen; f) Sonstige Personen, deren Daten im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden.
 
 
§ 3 Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
3.1 Verantwortlichkeit
Der Verantwortliche ist im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen. Dies umfasst insbesondere:
 
a) das Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Art. 6 DSGVO bzw. Art. 9 DSGVO); b) die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen (Art. 13, 14 DSGVO); c) die Wahrung der Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO); d) die Beurteilung der Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO); e) die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde und ggf. an betroffene Personen (Art. 33, 34 DSGVO), unbeschadet der Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers nach § 9.
3.2 Weisungsrecht
Der Verantwortliche ist berechtigt, dem Auftragnehmer Weisungen zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung zu erteilen. Weisungen sind grundsätzlich in Textform (z. B. per E-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisungen sind vom Verantwortlichen unverzüglich in Textform zu bestätigen.
3.3 Ansprechpartner
Der Verantwortliche benennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Angelegenheiten. Erfolgt keine gesonderte Benennung, gilt der im Hauptvertrag genannte Hauptansprechpartner.
 
 
§ 4 Weisungen des Verantwortlichen
4.1 Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen. Als Weisung gelten neben gesonderten Weisungen insbesondere auch die im Hauptvertrag und in dieser AVV festgelegten Verarbeitungsvorgaben.
4.2 Hinweispflicht bei rechtswidrigen Weisungen
Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung des Verantwortlichen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung auszusetzen, bis sie vom Verantwortlichen bestätigt oder geändert wurde.
4.3 Verarbeitung außerhalb des Auftrags
Eine Verarbeitung der Daten zu anderen als den im Hauptvertrag und in dieser AVV festgelegten Zwecken findet nicht statt, es sei denn, der Auftragnehmer ist hierzu nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats verpflichtet. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das jeweilige Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
 
 
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Allgemeine Pflichten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere:
 
a) die Datenverarbeitung nur auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen durchzuführen; b) die Vertraulichkeit gemäß § 5.2 sicherzustellen; c) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß § 6 zu treffen und aufrechtzuerhalten; d) den Verantwortlichen bei der Wahrnehmung seiner Pflichten gemäß §§ 8 und 9 zu unterstützen; e) die Pflichten in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter gemäß § 7 zu erfüllen; f) personenbezogene Daten nach Beendigung der Verarbeitung gemäß § 11 zu löschen oder zurückzugeben; g) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen gemäß § 10 zu ermöglichen.
5.2 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen (Mitarbeiter, Subunternehmer, sonstige Hilfspersonen) zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Hauptvertrags fort.
5.3 Datenschutzbeauftragter
Der Auftragnehmer ist nach dem derzeitigen Stand seiner Geschäftstätigkeit nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO bzw. § 38 BDSG verpflichtet. Sollte sich dies ändern, wird der Auftragnehmer den Verantwortlichen unverzüglich informieren und einen Datenschutzbeauftragten benennen.
5.4 Verarbeitungsverzeichnis
Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne von Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt es dem Verantwortlichen sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung.
 
 
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
6.1 Verpflichtung
Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zur Sicherstellung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus. Die aktuell getroffenen Maßnahmen sind in Anlage 2 zu dieser AVV dokumentiert.
6.2 Anpassung
Die TOMs unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, alternative angemessene Maßnahmen zu treffen, sofern das Schutzniveau der vereinbarten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
6.3 Nachweis
Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer dem Verantwortlichen den jeweils aktuellen Stand der TOMs zur Verfügung.
 
 
§ 7 Unterauftragsverarbeitung
7.1 Allgemeine Genehmigung
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragnehmer hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter / Subprozessoren) im Sinne von Art. 28 Abs. 2 DSGVO.
7.2 Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 1 zu dieser AVV aufgeführt. Die jeweils aktuelle Liste ist unter coreforge.de/subprozessoren abrufbar.
7.3 Information bei Änderungen
Der Auftragnehmer wird den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Hinzufügen, Auswechseln) mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z. B. per E-Mail oder über coreforge.de/subprozessoren mit aktiver Mitteilung) informieren.
7.4 Widerspruchsrecht
Der Verantwortliche kann gegen eine Änderung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen in Textform Widerspruch einlegen. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs werden die Parteien zunächst gemeinsam eine einvernehmliche Lösung suchen. Lässt sich keine Einigung erzielen, ist jede Partei berechtigt, den Hauptvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
7.5 Vertragliche Pflichten gegenüber Subprozessoren
Der Auftragnehmer wird mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag schließen, der den vorliegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter wie für sein eigenes Verhalten.
7.6 Drittlandsübermittlung
Soweit der Auftragnehmer oder von ihm eingesetzte Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittländer) übermitteln, stellt der Auftragnehmer sicher, dass eine geeignete Garantie nach Art. 44 ff. DSGVO vorliegt, insbesondere:
 
a) ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Art. 45 DSGVO); b) Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914 (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO); c) eine Zertifizierung unter einem anerkannten Rahmen (z. B. EU-US Data Privacy Framework, sofern anwendbar); d) oder eine andere geeignete Garantie nach Art. 46 DSGVO.
 
Hinweise auf die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage je Unterauftragsverarbeiter enthält die Subprozessoren-Liste (Anlage 1 zur AVV).
7.7 Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten
Als Unterauftragsverarbeitung gelten nicht reine Hilfsleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten in Anspruch nimmt und bei denen keine personenbezogenen Daten des Verantwortlichen verarbeitet werden (z. B. Telekommunikationsdienste, Reinigungskräfte, Wartungspersonal, Postdienste).
 
 
§ 8 Unterstützung bei Wahrung der Betroffenenrechte
8.1 Bearbeitung von Betroffenenanfragen
Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen zur Wahrnehmung ihrer Rechte (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet der Auftragnehmer dieses Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet die Anfrage nicht eigenständig.
8.2 Unterstützungspflicht
Der Auftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen, soweit dies im Rahmen der Verarbeitungsdienstleistungen möglich ist. Der Auftragnehmer stellt insbesondere die für die Beantwortung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
8.3 Kostenerstattung
Eine Unterstützung im üblichen Rahmen ist im vereinbarten Entgelt für die Hauptleistungen enthalten. Aufwendungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen (z. B. umfangreiche Auskunftsersuchen, mehrfache Anfragen einer einzelnen Person), kann der Auftragnehmer dem Verantwortlichen zu üblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
 
 
§ 9 Meldung von Datenschutzverletzungen
9.1 Meldepflicht
Der Auftragnehmer informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers oder eines Unterauftragsverarbeiters auftritt.
9.2 Inhalt der Meldung
Die Meldung enthält – soweit dem Auftragnehmer bekannt – insbesondere:
 
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; b) die Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen; c) die Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Datensätze; d) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen; e) eine Beschreibung der zur Behebung der Verletzung ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.
9.3 Mitwirkung bei Meldungen
Der Auftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO) und betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).
 
 
§ 10 Kontrollrechte des Verantwortlichen
10.1 Auditrecht
Der Verantwortliche ist berechtigt, sich im erforderlichen Umfang von der Einhaltung der vereinbarten datenschutzrechtlichen Pflichten beim Auftragnehmer zu überzeugen. Hierzu kann er insbesondere:
 
a) schriftliche Auskünfte vom Auftragnehmer einholen; b) anerkannte Zertifikate, Prüfberichte oder vergleichbare Nachweise einsehen; c) nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist (mindestens 14 Tage) eine Inspektion an den Geschäftsräumen des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen.
10.2 Zumutbarkeit
Vor-Ort-Kontrollen werden so durchgeführt, dass der Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer kann der Inspektion durch einen vom Verantwortlichen benannten Dritten widersprechen, wenn dieser in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht; in diesem Fall benennt der Verantwortliche einen anderen Prüfer.
10.3 Kosten
Der Aufwand des Auftragnehmers für Audits und Kontrollen, die über die übliche Auskunftserteilung hinausgehen, ist vom Verantwortlichen nach Aufwand zu vergüten, sofern die Prüfung nicht auf einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Datenschutzverstoß hin erfolgt.
 
 
§ 11 Löschung und Rückgabe von Daten
11.1 Nach Beendigung der Verarbeitung
Nach Beendigung der Verarbeitung (spätestens 30 Tage nach Beendigung des Hauptvertrags) wird der Auftragnehmer – nach Wahl des Verantwortlichen – alle personenbezogenen Daten löschen oder dem Verantwortlichen zurückgeben. Eine Anforderung zur Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform erfolgen.
11.2 Vorhandene Kopien
Bestehende Kopien werden gelöscht, sofern nicht eine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht eine längere Speicherung verlangt. Soweit der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zur weiteren Speicherung verpflichtet ist (z. B. handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen), erfolgt die Löschung erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen.
11.3 Bestätigung
Der Auftragnehmer bestätigt dem Verantwortlichen die Löschung auf Anfrage in Textform.
11.4 Format der Rückgabe
Bei einer Rückgabe der Daten erfolgt die Übergabe in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON, ZIP-Archiv). Eine Migration in spezifische Systeme des Verantwortlichen oder eines Dritten ist nicht geschuldet, kann aber gemäß Hauptvertrag gesondert beauftragt werden.
 
 
§ 12 Haftung
12.1 Grundsatz
Für die Haftung der Parteien gelten die Regelungen des Hauptvertrags und die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 82 DSGVO.
12.2 Innenverhältnis
Im Innenverhältnis tragen die Parteien Schadensersatzleistungen an betroffene Personen entsprechend ihres jeweiligen Verschuldensanteils.
12.3 Freistellung
Wird eine Partei aufgrund eines Datenschutzverstoßes, den die andere Partei zu vertreten hat, durch betroffene Personen oder Dritte in Anspruch genommen, stellt die andere Partei sie im Rahmen ihres Verschuldensanteils von diesen Ansprüchen frei.
 
 
§ 13 Vertragsdauer und Beendigung
13.1 Dauer
Diese AVV tritt mit Beginn des Hauptvertrags in Kraft und endet mit dessen Beendigung. Pflichten, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinausgehen (insbesondere Vertraulichkeit, Löschung), bleiben hiervon unberührt.
13.2 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung dieser AVV (und damit zugleich des Hauptvertrags, soweit dieser ohne die AVV nicht durchgeführt werden kann) berechtigt, wenn die andere Partei wesentliche Pflichten aus dieser AVV trotz Abmahnung und Fristsetzung schwerwiegend oder wiederholt verletzt.
 
 
§ 14 Sonstiges
14.1 Vorrang
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser AVV und dem Hauptvertrag (einschließlich der AGB) gehen die Regelungen dieser AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
14.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AVV bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVV ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
14.4 Anwendbares Recht
Diese AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser AVV ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
 
 
 
Stand: 12.05.2026 Version: 1.0
 
 
Anlage 1 zur AVV
Liste der Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren)
Bei Änderungen erfolgt eine Information gemäß § 7 dieser AVV.
 
Hinweis (für die anwaltliche Prüfung und für die laufende Pflege): Die folgende Tabelle ist ein Template. Die tatsächlich eingesetzten Subprozessoren müssen vor Veröffentlichung eingetragen werden. Drittlandsstandorte und Rechtsgrundlagen müssen je Anbieter geprüft werden (Stand: aktuelle Rechtslage).
 
Beispiel: Hostinger International Ltd.
Limassol, Zypern
Webhosting
Server-Logs, gehostete Inhalte des Verantwortlichen
EU-Mitgliedstaat → keine Drittlandsübermittlung

Beispiel: Yodeck Ltd.
London, Großbritannien
Content-Management-System für digitale Bildschirme
Inhalte, Anzeige-Metadaten
UK → Angemessenheitsbeschluss
Art. 45 DSGVO
Beispiel: Make.com (Celonis SE / Make International s.r.o.)
Prag, Tschechien (z. T. Verarbeitung in den USA)
Workflow-Automation-Plattform
je nach Workflow-Konfiguration
USA
Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914
Beispiel: Stripe Payments Europe Ltd.
Dublin, Irland (z. T. Verarbeitung in den USA)
Zahlungsdienstleister
Transaktionsdaten, ggf. Stammdaten
USA
EU-US Data Privacy Framework / Standardvertragsklauseln
Beispiel: Google LLC
Mountain View, USA
Google-Workspace, Google-Profil-Verwaltung
je nach eingesetztem Dienst
USA
EU-US Data Privacy Framework / Standardvertragsklauseln
Beispiel: Publer Sh.p.k.
Tirana, Albanien
Social-Media-Management-Tool
Inhalte, Account-Daten für Veröffentlichung
Albanien
Standardvertragsklauseln
Beispiel: ManyChat, Inc.
San Francisco, USA
Messenger-Automation
Chatnachrichten, Nutzer-IDs
USA
Standardvertragsklauseln
Beispiel: sevDesk GmbH
Offenburg, Deutschland
Rechnungs- und Buchhaltungssoftware
Stammdaten, Rechnungsdaten
Deutschland → keine Drittlandsübermittlung

Beispiel: n8n.io GmbH
Berlin, Deutschland
Workflow-Automation (Self-Hosted oder Cloud)
je nach Workflow-Konfiguration
Deutschland bzw. je nach Hosting
– bzw. SCC
Beispiel: Wix.com Ltd.
Tel Aviv, Israel
Website-Builder
Webseiteninhalte, Besucherdaten
Israel → Angemessenheitsbeschluss
Art. 45 DSGVO
 
 
Anlage 2 zur AVV
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO
Hinweis: Diese TOMs sind an die tatsächlichen operativen Gegebenheiten des Auftragnehmers angepasst (kleines Team, hauptsächlich remote-Arbeit, Einsatz cloudbasierter Tools). Vor Verwendung müssen die hier dokumentierten Maßnahmen mit der gelebten Praxis abgeglichen werden – nur tatsächlich umgesetzte Maßnahmen dürfen angegeben werden.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1.1 Zutrittskontrolle (physisch)
Maßnahmen zur Verhinderung des unbefugten Zutritts zu Datenverarbeitungsanlagen:
 

  • Arbeitsplätze in privaten oder verschlossenen Räumlichkeiten

  • Verschluss von Räumlichkeiten bei Abwesenheit

  • Schlüsselverwaltung mit dokumentierter Schlüsselausgabe

  • Keine Datenverarbeitung in öffentlichen Räumen ohne Sichtschutz

1.2 Zugangskontrolle (zu Systemen)
Maßnahmen zur Verhinderung der unbefugten Nutzung von Datenverarbeitungssystemen:
 

  • Persönliche und individuelle Benutzerkonten für alle Mitarbeiter und Subunternehmer

  • Starke Passwörter (mindestens 12 Zeichen, Komplexitätsanforderungen)

  • Zentrale Passwortverwaltung über einen Passwortmanager

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle geschäftskritischen Zugänge und alle Drittanbieter-Konten

  • Festplattenverschlüsselung auf allen mobilen Endgeräten (Laptops)

  • Automatische Bildschirmsperre nach Inaktivität

  • Sofortige Sperrung von Zugängen bei Ausscheiden von Mitarbeitern oder Beendigung von Subunternehmer-Verträgen

1.3 Zugriffskontrolle (auf Daten)
Maßnahmen zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf gespeicherte oder verarbeitete Daten:
 

  • Rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Need-to-know-Prinzip)

  • Differenzierte Zugriffsrechte je nach Aufgabengebiet

  • Regelmäßige Überprüfung der vergebenen Berechtigungen

  • Protokollierung administrativer Zugriffe

  • Verschlüsselte Datenablage in den eingesetzten Cloud-Diensten

1.4 Trennungsgebot
Maßnahmen zur getrennten Verarbeitung von Daten verschiedener Verantwortlicher:
 

  • Mandantenfähige Cloud-Systeme bzw. logisch getrennte Datenstrukturen pro Kunde

  • Separate Ordnerstrukturen je Kunde in den eingesetzten Tools

  • Keine Verarbeitung von Daten eines Verantwortlichen für Zwecke anderer Verantwortlicher

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
2.1 Weitergabekontrolle
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Daten bei der Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können:
 

  • TLS-/SSL-Verschlüsselung bei Datenübertragungen über das Internet

  • Einsatz von Diensten mit verschlüsselter Kommunikation (HTTPS-only)

  • Übermittlung sensibler Daten nur über verschlüsselte Kanäle (z. B. verschlüsselte E-Mail oder Cloud-Freigaben mit Zugriffskontrolle)

  • Keine Speicherung personenbezogener Daten auf privaten Geräten oder externen Speichermedien ohne Verschlüsselung

2.2 Eingabekontrolle
Maßnahmen zur Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind:
 

  • Protokollierung von Datenänderungen in den eingesetzten Systemen, soweit technisch verfügbar

  • Aufbewahrung der Protokolle entsprechend der Erforderlichkeit

  • Versionierung in den eingesetzten Cloud-Diensten

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
3.1 Verfügbarkeitskontrolle
Maßnahmen zum Schutz vor zufälliger Zerstörung oder Verlust:
 

  • Regelmäßige Backups durch die eingesetzten Cloud-Anbieter

  • Geografisch redundante Speicherung in den eingesetzten Cloud-Systemen

  • Virenschutz und aktuelle Sicherheitsupdates auf allen Endgeräten

  • Firewalls auf allen geschäftlich genutzten Endgeräten

  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung wird durch die Cloud-Infrastrukturen der eingesetzten Anbieter sichergestellt

3.2 Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)

  • Wiederherstellungsmöglichkeit aus Backups der eingesetzten Cloud-Dienste

  • Dokumentation der wichtigsten Wiederherstellungsverfahren

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Regelmäßige Überprüfung der vergebenen Zugriffsrechte (mindestens halbjährlich)

  • Regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Subprozessoren und ihrer Datenschutz-Konformität

  • Schulung der Mitarbeiter und Subunternehmer in datenschutzrechtlichen Belangen

  • Datenschutz-Management durch den Geschäftsführer (Patrick Kurz)

  • Dokumentation von Datenschutzvorfällen und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

  • Aktualisierung der TOMs bei wesentlichen technischen oder organisatorischen Änderungen

5. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

  • Minimierungsprinzip: Verarbeitung nur der für die jeweilige Leistung tatsächlich erforderlichen Daten

  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen in den eingesetzten Tools, soweit konfigurierbar

  • Pseudonymisierung und Anonymisierung, wo dies technisch möglich und sinnvoll ist

  • Regelmäßige Löschung von nicht mehr benötigten Daten

6. Auftragskontrolle (Verarbeitung im Auftrag)

  • Sorgfältige Auswahl der eingesetzten Subprozessoren nach datenschutzrechtlichen Kriterien

  • Vertragliche Verpflichtung aller Subprozessoren auf die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen, insbesondere durch Abschluss entsprechender AVVs

  • Regelmäßige Überprüfung der Datenschutz-Konformität der Subprozessoren (z. B. Einsicht in deren Zertifizierungen und Sicherheitsdokumentationen)

  • Dokumentation aller Subprozessoren in der unter coreforge.de/subprozessoren geführten Liste

 
 
 
Stand der TOMs: 12.05.2026 Letzte Überprüfung: 12.05.2026

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